Öffentlichen Verwaltung

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Behörden sind eine staatliche Einrichtung, die für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben des Staates und Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig sind. Insbesondere sind sie dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet.

BPM ist ein Management-Programm, dass darauf abzielt Leistungen mit einem effizienten Ressourcen-Einsatz möglichst schnell und in hoher Qualität einem Abnehmer zur Verfügung zu stellen. In gewinnorientierten Unternehmen ist dieser Abnehmer typischerweise ein Kunde (intern oder extern), der eine schnelle und effektive Leistungsbereitstellung fordert, da er sonst zur Konkurrenz wechseln würde. Für die Unternehmung ist es zudem wichtig einen effizienten Ressourcen-Einsatz zu erreichen, da damit die Gewinnmarge steigt. Zwar gibt es für eine Behörde kein Gewinnstreben, allerdings auch eine Orientierung am Wirtschaftlichkeitsprinzip.

In diesem Workshop wurden eine Reihe von Herausforderungen diskutiert, um BPM in der öffentlichen Verwaltung zu etablieren, insbeosndere:

  • Bindende Gesetzgebung
  • Komplexität der Rechtsnorm
  • Entscheidungsautonomie der Behörden
  • Legislaturperiode als Taktgeber: Aktionismus und Lethargie

Kontrovers wurde die These diskutiert, dass Prozessdenken in der öffentlichen Verwaltung noch nicht so in der Breite vertreten ist wie in der Privatwirtschaft. Eine Gegebenheiten, die dies unterstützen würden, sind weniger starke monetäre Anreize, ein mögliches Denken in Legislaturperioden und vom Gesetzgeber bewußt geschaffene Behördeninseln (z.B. Bundeswehr darf nicht Beschaffen) und verteilte Zuständigkeiten (z.B. Straßenschäden im Hamburg: Wegeamt, Straßenamt, Tiefbauamt, etc.).

Die Gesetzesgebundenheit wurde einerseits als Hemmnis, andererseits auch als Chance diskutiert. Es sind Klischees am Werke, da auch in der Privatwirtschaft Makel und Probleme vorliegen. Zudem lässt sich in Behörden ein Kulturwandel beobachten. Viele Initiativen zeugen von Aufgeschlossenheit. Etwa in Brandenburg gab es eine Einladung Gesetzverbesserungsvorschläge zu machen, leider mit noch zu kleiner Resonanz. Prozesmodellierung kann zudem helfen Inkonsistenzen in Verordnungen zu finden. Mit BPM könnte man zudem neue Gesetze besser in Verwaltungsapparat übersetzen (bei Hartz IV bspw. nicht geschehen). Die neue 115-Nummer für Zuständigkeitsbestimmung wird als gut betrachtet, ist aber kostenpflichtig.

Letztlich steht alles Behördenhanden unter dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit. Die geht über alles, auch über mögliche Prozesseffizienz.